Die Stadt Freiburg ist bemüht, die städtischen medialen Angebote in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite museen.freiburg.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist grundsätzlich bis auf die unter Punkt 2 genannten Seiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise noch nicht barrierefrei.
- Wir haben noch keine Videos in Gebärdensprache
Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten, sofern die Umsetzung derzeit keine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG darstellt.
Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.12.2024 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 der Durchführungsverordnung zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.12.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf Barrieren gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge? Schicken Sie bitte eine E-Mail an internet@stadt.freiburg.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Max Steiner
Dezernat III
Koordinationsstelle Inklusion
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Tel. 0761/201-3040
Fax 0761/201-3099
inklusion@stadt.freiburg.de
www.freiburg.de/inklusion
2. Obergeschoss, Raum 311 A
barrierefrei erreichbar
Geschäftsstelle des
Beirates für Menschen mit Behinderungen
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon: 0761 / 201-3505
behindertenbeirat@stadt.freiburg.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese museen.freiburg.de nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.