Die wichtigsten Informationen der Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf ihrer Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Städte und Gemeinden.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht, wie barriere-frei eine Internet-Seite ist.

Was ist nicht barriere-frei?

  • Es sind nicht alle unserer PDF-Dateien barriere-frei.
  • Es gibt noch keine Videos in Gebärden-Sprache.

Wo können Barrieren gemeldet werden?

Können Sie etwas nicht verstehen?
Können Sie etwas nicht lesen?
Können Sie etwas nicht hören?
Können Sie unsere Internet-Seite schwer bedienen?
Dann melden Sie sich bei uns.
Wir helfen Ihnen.

Max Steiner
Dezernat III
Koordinationsstelle Inklusion
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg

Telefon: 07 61 20 1 30 40
Fax: 07 61 20 1 30 99

E-Mail: inklusion@stadt.freiburg.de
Webseite: www.freiburg.de/inklusion

2. Obergeschoss, Raum 311 A
barrierefrei erreichbar

Geschäfts-Stelle des
Beirates für Menschen mit Behinderungen
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

Telefon: 07 61  20 1 35 05
E-Mail: behindertenbeirat@stadt.freiburg.de

Wir haben danach vier Wochen Zeit zum Antworten.
Antworten oder Helfen wir nicht?
Dann können Sie die
Schlichtungs-Stelle des Landes-Zentrums für Barriere-Freiheit (LZ-BARR)
kontaktieren:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 12 3 39 37 5
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/