Die wichtigsten Informationen der Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf ihrer Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Städte und Gemeinden.
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht, wie barriere-frei eine Internet-Seite ist.
Was ist nicht barriere-frei?
- Es sind nicht alle unserer PDF-Dateien barriere-frei.
- Es gibt noch keine Videos in Gebärden-Sprache.
Wo können Barrieren gemeldet werden?
Können Sie etwas nicht verstehen?
Können Sie etwas nicht lesen?
Können Sie etwas nicht hören?
Können Sie unsere Internet-Seite schwer bedienen?
Dann melden Sie sich bei uns.
Wir helfen Ihnen.
Max Steiner
Dezernat III
Koordinationsstelle Inklusion
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Telefon: 07 61 20 1 30 40
Fax: 07 61 20 1 30 99
E-Mail: inklusion@stadt.freiburg.de
Webseite: www.freiburg.de/inklusion
2. Obergeschoss, Raum 311 A
barrierefrei erreichbar
Geschäfts-Stelle des
Beirates für Menschen mit Behinderungen
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon: 07 61 20 1 35 05
E-Mail: behindertenbeirat@stadt.freiburg.de
Wir haben danach vier Wochen Zeit zum Antworten.
Antworten oder Helfen wir nicht?
Dann können Sie die
Schlichtungs-Stelle des Landes-Zentrums für Barriere-Freiheit (LZ-BARR)
kontaktieren:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 12 3 39 37 5
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/