Anbieter*in dieser Applikation
Actionbound GmbH
Bahnhofstraße 82, DE-82383 Hohenpeißenberg
Telefon: +49-30-12083317
Email: info@actionbound.de
Konzeption und Redaktion der Inhalte der Actionbound-Touren „Auf den Spuren des NS in Freiburg“
Dokumentationszentrum Nationalsozialismus der Museen Freiburg und Landeszentrale für politische Bildung, Außenstelle Freiburg
Urheberrecht, Haftung, Verantwortung
Die verwendeten Grafiken, Aufgabenstellungen und die Texte der drei Touren „Auf den Spuren des NS in Freiburg“ sind urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte dürfen nur zum privaten Gebrauch vervielfältigt, Änderungen nicht vorgenommen und Vervielfältigungsstücke weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Alle Informationen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.
Datenschutz
Die drei Actionbound-Touren „Auf den Spuren des NS in Freiburg“ können grundsätzlich ohne Registrierung und ohne Angabe personenbezogener Daten genutzt werden.
Bitte verwendet keine Klarnamen und gebt in Freitextfeldern keine personenbezogenen oder privaten Informationen ein. Fotos dürfen nur nach vorheriger Zustimmung und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen erstellt werden.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch die App finden sich in der Datenschutzerklärung von Actionbound: https://de.actionbound.com/faq-datenschutz.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Freiburg ist als öffentliche Stelle bemüht, die städtischen mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt ausschließlich für die von der Stadt Freiburg beziehungsweise dem zuständigen Projekt erstellten Inhalte und Funktionen der drei Actionbound-Touren. Für die Actionbound-App, die Actionbound-Website und die technische Plattform gilt die eigene Erklärung zur Barrierefreiheit von Actionbound. Die Erklärung zur Barrierefreiheit von Actionbound ist hier zu finden: https://de.actionbound.com/barrierefreiheit
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die drei Touren „NS-Verfolgung in Freiburg“, „Zweiter Weltkrieg und Freiburg“ und „Freiburger Gesellschaft im NS“ in der App „Actionbound“ sind teilweise mit § 10 Abs. 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalt
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei im Sinne des § 10 Abs. 1 L-BBG bzw. der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0):
Die Texte sind nicht in Leichter Sprache verfügbar. Die Texte sind nicht in Gebärdensprache verfügbar. Einzelne Aufgaben setzen voraus, dass die Teilnehmenden Gebäude, Gedenkzeichen oder andere Elemente im öffentlichen Raum visuell erkennen. Für diese Aufgaben stehen derzeit nicht in allen Fällen gleichwertige textliche oder auditive Alternativen zur Verfügung. Inhalte sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität teils nicht erreichbar. Die App funktioniert standortbasiert und beinhaltet drei Routen durch die Freiburger Innenstadt. Die Stationen wurden auf ihre grundsätzliche Erreichbarkeit geprüft. Eine uneingeschränkte Barrierefreiheit kann aufgrund wechselnder örtlicher Bedingungen, insbesondere Baustellen, Witterung, Untergrund und temporärer Veränderungen, nicht für jede Durchführung zugesichert werden. Eine standortunabhängige Bearbeitung kann bei einzelnen Aufgaben dazu führen, dass Aufgaben nicht vollständig abgeschlossen oder technisch nicht als erfüllt erkannt werden. Dadurch können Funktionen wie Fortschrittsanzeige oder Bewertung beeinträchtigt sein.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2026 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Touren in der App beruht auf einer am 15.09.2026 durchgeführten Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf Barrieren gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge? Schicken Sie bitte eine E-Mail an dzns@stadt.freiburg oder an inklusion@stadt.freiburg.de.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an dem oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen: schlichtungsstelle‐bgg.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Applikation den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Stadt Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.Falls die Stadt Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 LBGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.