Regulärer Eintritt
- Augustinermuseum: 8 Euro / erm. 6 Euro (gilt auch als Tageskarte in den Museen Freiburg)
- Haus der Graphischen Sammlung: 5 Euro / erm. 3 Euro
- Museum für Neue Kunst: 7 Euro / erm. 5 Euro
- Archäologisches Museum Colombischlössle: 5 Euro / erm. 3 Euro
- Museum Natur und Mensch: 5 Euro / erm. 3 Euro
- Dokumentationszentrum Nationalsozialismus: Eintritt frei
Jahreskarte
Ermäßigungen
Eintritt frei
- für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren
- für Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B)
- mit Museums-PASS-Musées
- mit Presseausweis
- mit Familiencard des Sozial- und Jugendamts
- mit FreiburgPass
- mit RVF Welcome Karte
- für Mitglieder des jeweiligen Freundeskreises eines Museums
- für ICOM Mitglieder
- für Mitglieder des Deutschen Museumsbundes
- für Mitglieder des Baden-Württembergischen Museumsverbands
- für Mitglieder der International Association of Art (IAA/IGBK)
- für Mitglieder der BVGD (Bundesverband der Gästeführer in Deutschland)
Anfahrt
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Das Augustinermuseum, das Museum Natur und Mensch und das Museum für Neue Kunst erreichen Sie ab dem Hauptbahnhof mit der Stadtbahn Linie 1 Richtung Littenweiler bis Haltestelle Oberlinden.
Zum Archäologischen Museum Colombischlössle und dem Dokumentationszentrum Natoinalsozialismus gelangen Sie vom Hauptbahnhof zu Fuß durch die Eisenbahnstraße. Alternativ mit allen Stadtbahnlinien zur Haltestelle Stadttheater.
Mit dem Auto
Freiburg liegt direkt an der A 5 zwischen Offenburg und Basel. Die Innenstadt erreichen Sie über die Autobahnanschlussstelle Freiburg-Mitte (62), die B 31a führt Sie an Ihr Ziel. Von Osten her gelangen Sie über die B 31 vom Schwarzwald nach Freiburg. Folgen Sie im Zentrum dem Parkleitsystem.
Wenn Sie das Augustinermuseum, das Museum für Neue Kunst oder das Museum Natur und Mensch besuchen möchten, nutzen Sie am besten das Parkhaus „Schlossberg“.
Das Archäologische Museum Colombischlössle und das Dokumentationszentrum Nationalsozialismus erreichen Sie am besten über die „Bahnhofsgarage“ oder die "Rotteckgarage".
Mit dem Reisebus
Barrierefreiheit
Augustinermuseum
Augustinerplatz
79098 Freiburg im Breisgau
+49 761 201-2531
augustinermuseum@freiburg.de
barrierefrei erreichbar, rollstuhlgerecht über Aufzug, rollstuhlgerechtes WC
Haus der Graphischen Sammlung
Salzstraße 32/34
79098 Freiburg im Breisgau
+49 761 201-2550
augustinermuseum@freiburg.de
barrierefrei erreichbar, rollstuhlgerecht über Aufzug, rollstuhlgerechtes WC
Museum für Neue Kunst
Marienstraße 10a
79098 Freiburg im Breisgau
+49 761 201-2583
mnk@freiburg.de
Für den Zugang wird eine Assistenz benötigt, nicht aber für das WC
Archäologisches Museum Colombischlössle
Rotteckring 5
79098 Freiburg im Breisgau
+49 761 201-2574
arco-museum@freiburg.de
barrierefrei erreichbar, rollstuhlgerecht mit Hilfe über Aufzug
Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten ist die Mitnahme von Kinderwagen im Archäologischen Museum Colombischlössle nicht möglich. Kindertragen ohne Gestänge sind erlaubt. Fahrradanhänger müssen in jedem Fall außerhalb der Häuser belassen werden. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.
Museum Natur und Mensch
Gerberau 32
79098 Freiburg im Breisgau
+49 761 201-2566
mnm@freiburg.de
barrierefrei erreichbar, rollstuhlgerecht mit Hilfe über Aufzug, rollstuhlgerechtes WC
Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten ist die Mitnahme von Kinderwagen im Museum Natur und Mensch nicht möglich. Kindertragen ohne Gestänge sind erlaubt. Fahrradanhänger müssen in jedem Fall außerhalb der Häuser belassen werden. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.
Dokumentationszentrum Nationalsozialismus
Rotteckring 14
79098 Freiburg im Breisgau
+49 761 201-2757
dzns@freiburg.de
barrierefrei erreichbar, rollstuhlgerecht über Aufzug, rollstuhlgerechtes WC
Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten ist die Mitnahme von Kinderwagen im Dokumentationszentrum Nationalsozialismus nicht möglich. Kindertragen ohne Gestänge sind erlaubt. Fahrradanhänger müssen in jedem Fall außerhalb der Häuser belassen werden. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.
- freier Eintritt für Begleitpersonen von Schwerbehinderten
- Assistenzhunde sind in den Museen willkommen
- virtuelle Angebote für Menschen mit Handicap
- Führungen mit Gebärdensprachdolmetscher*innen sowie Führungen für sehbehinderte Menschen einmal pro Monat
- weitere Informationen und Beratung erhalten Sie über unseren Buchungsservice:
Hausordnung der Museen Freiburg
Hausordnung
Liebe Besucher*innen,
wir begrüßen Sie herzlich in den Museen Freiburg und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Museen Freiburg sind Orte demokratischer Grundwerte. Sie setzen sich für Vielstimmigkeit, Teilhabe, Diversität und gegenseitigen Respekt als Basis einer offenen Gesellschaft ein. In diesem Sinne positionieren sie sich deutlich gegen jegliche Form von Diskriminierung und Abwertung. Die Museen möchten eine Atmosphäre des Respekts, der Offenheit und der Empathie schaffen und dafür Sorge tragen, dass Sie sich wohl und sicher fühlen.
Mit den nachfolgenden Regeln unserer Hausordnung, möchten wir Ihnen den Besuch unserer Häuser so angenehm wie möglich gestalten und den Schutz von Personen und Exponaten sicherstellen:
1. Die Hausordnung ist für alle Besucher*innen verbindlich. Mit dem Betreten der Museumsgebäude erkennen Sie die Regelungen an. Die Leitung der Museen Freiburg übt, vertreten durch das Aufsichtspersonal, das Hausrecht aus. Das Aufsichtspersonal hat die Aufgabe, für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Anweisungen des Personals bzw. die Hausordnung nicht befolgt, kann der Aufenthalt in den Museen Freiburg untersagt werden.
2. Museumsbesucher*innen haben sich so zu verhalten, dass weder der Museumsbetrieb gestört noch andere Personen im Museum behindert oder belästig werden. Es ist insbesondere untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) zu verletzen. Nicht zulässig ist darüber hinaus das Verwenden, Verbreiten oder offene Tragen von Kennzeichen und Symbole die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Die Besucher*innen sind außerdem verpflichtet, sich insbesondere in den Räumen des Dokumentationszentrums Nationalsozialismus respekt- und würdevoll zu verhalten, um die Funktion des Hauses als Gedenkort für die Verfolgten der NS-Zeit zu achten.
3. Bitte achten sie darauf, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den Exponaten einzuhalten.
4. Kinder unter 10 Jahren dürfen die Museen Freiburg nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
5. Die Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
6. Tiere dürfen mit Ausnahme von Assistenzhunden nicht in die Museumsgebäude mitgenommen werden.
7. Die Museen Freiburg haften nicht für an der Garderobe abgegebene und in Schließfächern verschlossene Gegenstände. Es wird keine Haftung für in den Museen zurückgelassene, vergessene oder verlorene Gegenstände übernommen. Die Schließfächer werden täglich nach dem Ende der Öffnungszeit geleert.
8. Die Museen Freiburg haften nicht für Sach- und Vermögensschäden, die den Besucher*innen durch die Benutzung der Einrichtung und Ausstellungsobjekte der Museen entstehen, sofern der Verlust oder Schaden nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Seiten der Museen beruht.
9. Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen, die ein Maß von DIN A4 (ca. 30 x 20 cm) überschreiten, zum Beispiel große Rucksäcke, Taschen oder Tragetaschen sowie Regenschirme, ist nicht erlaubt. Die Mitnahme von Kinderwagen ist im Augustinermuseum und im Museum für Neue Kunst gestattet. Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten ist die Mitnahme von Kinderwagen im Museum Natur und Mensch, im Archäologischen Museum Colombischlössle und im Dokumentationszentrum Nationalsozialismus nicht möglich. Kindertragen ohne Gestänge sind erlaubt. Fahrradanhänger müssen in jedem Fall außerhalb der Häuser belassen werden. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.
10. Es ist grundsätzlich nicht gestattet Exponate zu berühren. Tast-Objekte sind entsprechend gekennzeichnet.
11. In den Ausstellungsräumen ist Essen und Trinken nicht erlaubt. Ist das Trinken von Wasser medizinisch notwendig, bitten wir Sie das Kassenpersonal bzw. das Aufsichtspersonal entsprechend zu informieren. Rauchen, auch der Gebrauch von E-Zigaretten, ist in allen Gebäuden der Museen Freiburg nicht gestattet.
12. Der Betrieb von Mobiltelefonen und Tablets ist nur insofern gestattet, als er andere Besucher*innen sowie Veranstaltungen und Führungen nicht stört. Insbesondere ist das Hören von Musik nur mit Kopfhörern erlaubt. Beim Telefonieren außerhalb der Ausstellungsräume bitten wir Sie um Rücksichtnahme gegenüber anderen Besucher*innen und um eine angemessene Lautstärke. Bitte schalten Sie Ihre Mobiltelefone auf „lautlos“.
13. Lehrer*innen, Gruppenleiter*innen und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich. Beim Besuch mit Gruppen bitten wir um eine vorherige Anmeldung unter museumspaedagogik@freiburg.de.
14. Fotografieren und Filmen ohne Blitzlicht und Stativ sind für private Zwecke in den Ausstellungsräumen und im Foyer gestattet. Ungefragte Foto- oder Filmaufnahmen von Personen sind nicht gestattet. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Fotografieren und Filmen aus rechtlichen Gründen in einzelnen Sonderausstellungen untersagt werden kann. Das Fotografieren und Filmen im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist grundsätzlich gestattet. Bei Veröffentlichungen sind Urheber-, Eigentums- und Persönlichkeitsrechte zu beachten.
Freiburg, den 3.6.2025
Dr. Jutta Götzmann
Leitende Museumsdirektorin